Info & Formulare

Schnupperstunde

Wir laden Sie jetzt zusammen mit Ihrem Kind herzlich ein, unsere Instrumente/Kurse auszuprobieren, die
Instrumentallehrpersonen der Musikschule persönlich kennen zu lernen und sich an der Musikschule anzumelden.
Anmeldetermine: 15. November und 15. Mai (jeweils 3 Monate vor Unterrichtsbeginn).
Schnupperstunden: Besuchen Sie unsere Musikstunden gratis = Telefonat/Lehrperson (siehe unten)
Der Tag der Musinstrumente: Präsentation und Ausprobieren jeweils im Frühjahr, Schulhaus Donnerbaum

An-/Abmeldung

An-Um-Abmeldetermine für den Musikunterricht: bis 15. Mai und bis 15. November

Zur Anmeldung das Formular per Email-Scan oder Post, komplett ausgefüllt und unterschrieben, an: Kontakt oder Anmeldung per Online Formular, Besten Dank!

Schulgelder

Die Gemeinde Muttenz subventioniert den Musikunterricht in Form von zwei Dritteln der Schulgelder bis zum 26. Geburtstag. Dies gilt sowohl für Kinder, Jugendliche als auch junge Erwachsene.

Darüber hinaus heißen wir auch Erwachsene ab dem 26. Geburtstag sowie auswärtige Kinder, Jugendliche und Erwachsene herzlich willkommen. Die Gemeinde Muttenz unterstützt den Erwachsenenunterricht ab dem 26. Geburtstag durch den Erlass der Raumkosten.

Für Kinder und Jugendliche besteht zudem die Möglichkeit eines Sozialrabattes.

Unsere Musikschule freut sich darauf, allen Altersgruppen eine hochwertige musikalische Ausbildung zu bieten.

Die Gliederung des Schuljahres in Schul- und Ferienzeit entspricht den Regelungen der übrigen öffentlichen Schulen des Kantons Basellandschaft.
An sämtlichen vom Bildungs-, Kultur- und Sportdepartement als schulfrei erklärten Tagen fällt der Unterricht an der Musikschule aus. Das Schuljahr der AMS besteht aus zwei Semestern.
Das Herbstsemester dauert von Mitte August (1. Schulwoche nach den Sommerferien) bis Mitte Januar.
Das Frühlingssemester dauert von Mitte Januar bis zu den Sommerferien.

Anmeldungen werden während des ganzen Jahres entgegengenommen. Sie werden auf Beginn des kommenden Semesters bearbeitet. Anmeldungen von Schüler/innen unter 18 Jahren müssen von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden.
Der späteste Anmeldetermin für das Herbstsemester ist der 15. Mai, für das Frühlingssemester der 15. November. Für die Anmeldung ist das Anmeldeformular der AMS zu verwenden.
Eine schriftliche Anmeldung gilt als Vertrag und kann nur unter den für die Abmeldung geltenden Bedingungen aufgelöst werden.

Aus pädagogischen Gründen wird für neu eintretende Schülerinnen und Schüler eine Lektionsdauer von 40 Minuten empfohlen. Selbstverständlich können Sie aber auch mit einer 25-Minutenlektion beginnen. Verlängerungen, sowie Verkürzungen der Unterrichtszeit sind jeweils zu den Ummeldeterminen vom 15. Mai und 15. November möglich.

Lehrer:innenwunsch
Es können bei der Anmeldung für den Instrumentalunterricht Lehrer/innenwünsche geäussert werden. Wenn die Umstände es zulassen, werden sie berücksichtigt.

Ein Wechsel der Lehrperson auf Beginn eines neuen Semesters ist in begründeten Fällen und mit der Einwilligung der Schulleitung möglich. Es muss vorgängig ein klärendes Gespräch mit der betreffenden Lehrperson stattgefunden haben. Die Termine für Umteilungswünsche richten sich nach den An- und Abmeldeterminen der AMS.

Beim Austritt muss eine schriftliche Abmeldung erfolgen.
Abmeldungen treten auf Ende des laufenden Semesters in Kraft. Sie werden bei Schüler/innen unter 18 Jahren von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet. Die Abmeldung ist ebenfalls von der Lehrperson zu unterschreiben. Das entsprechende Formular ist oben als PDF.
Der Abmeldetermin für das Herbstsemester ist der 15. Mai, für das Frühlingssemester der 15. November. Wird der Abmeldetermin um mehr als eine Woche überzogen, wird den Erziehungsberechtigten ein Betrag von CHF 60.- für die notwendigen Umtriebe verrechnet. Erfolgt die Abmeldung später als zwei Wochen vor den Sommerferien (für das Herbstsemester) oder später als eine Woche vor den Weihnachtsferien (für das Frühlingssemester), so muss das volle Kursgeld bezahlt werden. Das Schulgeld ist in jedem Fall geschuldet, auch dann, wenn der Unterricht nicht besucht wird.